1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung gibt der Kunde gegenüber Wüstenperle ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages ab.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Wüstenperle zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss stellt Wüstenperle dem Reisekunden eine Reisebestätigung aus.
1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so hat Wüstenperle ein neues Angebot abgegeben, an das Wüstenperle für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Reise ohne Widerspruch antritt.
1.4. Der Kunde haftet für sämtliche Vertragspflichten der Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Dienstleistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen von Wüstenperle (Broschüre, Detailprogramme und Reiseinformationen) sowie aus den diesbezüglichen Angaben in der Reisebestätigung.
3. Leistungsänderungen / Preisanpassung
3.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Wüstenperle nicht arglistig herbeigeführt wurden, sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und nicht Auswirkungen auf die Gesamtgestaltung der gebuchten Reise haben.
Wüstenperle weist darauf hin, dass der Charakter unserer Trekkingreisen oft durch mangelnde Detailplanung und die Möglichkeit von Störungen gekennzeichnet ist. (Wetter, Straßen- und Straßenverhältnisse, behördliche Willkür, Verkehrsmittel etc.) Verzögerungen, Einschränkungen oder der Ausfall von Programmpunkten aus diesen Gründen werden von den Vertragspartnern als mögliche Störung angesehen und nicht als Reisemangel verstanden. Gewährleistungsansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.
3.2. Wüstenperle ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu informieren. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mangelhaft sind.
3.3. Wüstenperle behält sich das Recht vor, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn sich die Beförderungskosten oder Entgelte für bestimmte Leistungen erhöhen oder sich die für die jeweilige Reise geltenden Wechselkurse ändern. Bei einer Änderung des Wechselkurses kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem die Reise für Wüstenperle teurer geworden ist. Die Erhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Wüstenperle ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt zu informieren.
3.4. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % oder bei einer wesentlichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten.
4. Zahlung
4.1. Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 125,00 EUR fällig.
4.2. Die Restzahlung des Reisepreises ist spätestens vier Wochen vor Reiseantritt an uns fällig. Alle Reiseunterlagen erhält der Kunde rechtzeitig vor Reiseantritt. Sollte die Zusendung der Originalunterlagen aus Zeitgründen nicht möglich sein, werden die Gutscheine dem Kunden per Fax zugesandt. Mehrkosten aufgrund besonderer Versandmodalitäten (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Pfand etc.) sind vom Kunden zu tragen.
4.3. Befindet sich der Reisekunde mit der Anzahlung oder der Restzahlung im Rückstand, ist Wüstenperle nach erfolgloser Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Rücktrittskosten zu verlangen (siehe Ziffer 5 ).
5. Rücktritt des Kunden (Stornokosten) und Ersatzperson
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Wüstenperle. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück (Stornierung) oder tritt er die Reise nicht an, verliert Wüstenperle den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch Schadensersatz gemäß § 651 i II BGB verlangen. Vorbehaltlich einer konkreten Berechnung eines Schadensersatzes nach § 651 i II BGB kann Wüstenperle diesen Schadensersatzanspruch unter Berücksichtigung der folgenden Struktur nach § 651 i III BGB pauschalisieren.
Die Stornokosten pro Kunde betragen:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises
vom 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
vom 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises
ab dem 14. Tag bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
ab dem 7. Tag bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
80 % des Reisepreises am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt der Reise.
5.3. Dem Reisenden steht es frei, Wüstenperle nachzuweisen, dass Wüstenperle kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.
5.4. Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag übernimmt. Wüstenperle kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die besonderen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle einer Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.5. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und auch einer Rückführungsversicherung im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit. (Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder einen Versicherungsmakler Ihres Vertrauens.)
5.6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, beispielsweise aufgrund vorzeitiger Rückgabe oder aus anderen Gründen, können nicht erstattet werden.
6. Rücktritt und Kündigung durch Wüstenperle
In folgenden Fällen kann Wüstenperle vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten oder den Reisevertrag nach Reiseantritt kündigen:
6.1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem Ausmaß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz der Kündigung bleibt der Anspruch auf den vollen Reisepreis bestehen. Anrechnungsfähig ist der Wert der ersparten Aufwendungen, die Wüstenperle aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, einschließlich der von unseren Dienstleistern gutgeschriebenen Beträge.
6.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn eine von Wüstenperle ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Rücktritt ist dem Kunden unverzüglich zu erklären. Der bis dahin gezahlte Reisepreis wird unverzüglich erstattet.
6.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Wüstenperle die Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die für die Durchführung der Reise entstehenden Kosten den wirtschaftlichen Aufwand übersteigen Opfergrenze, basierend auf dieser Reise. Der Kunde erhält auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
6.4. Auf die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten wegen höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB wird hingewiesen.
7. Garantie
7.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Mangel ist unverzüglich beim örtlichen Reiseleiter oder bei Wüstenperle zu melden. Abhilfe kann Wüstenperle unter anderem durch eine gleichwertige Ersatzleistung schaffen.
7.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Minderung des Reisepreises verlangen, wenn der Mangel nicht nur unerheblich ist. Die Minderung tritt nicht ein, wenn der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen
7.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde vom Reisevertrag zurücktreten. Ein Rücktritt vom Reisevertrag durch den Kunden ist jedoch nur zulässig, wenn Wüstenperle nach Setzung einer angemessenen Frist durch den Kunden keine angemessene Abhilfe leistet. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Nacherfüllung unmöglich ist, von Wüstenperle verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
8. Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung von Wüstenperle für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Das Gleiche gilt, wenn Wüstenperle für den Schaden aufgrund eines Verschuldens eines Leistungsträgers allein verantwortlich ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 h I BGB wird verwiesen.
8.2. Die deliktische Haftung von Wüstenperle für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese maximale Haftung gilt pro Kunde und Reise.
8.3. Wüstenperle haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden und in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
8.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen Wüstenperle ist insoweit eingeschränkt bzw. ausgeschlossen, als ein Schadensersatzanspruch gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Einschränkungen aufgrund internationaler Übereinkommen oder darauf basierender gesetzlicher Regelungen, die auf die zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, geltend gemacht werden kann bereitgestellt oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 h II BGB wird verwiesen.
9. Mitwirkungspflicht
Der Reisekunde ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Leistungsstörungen mitzuwirken, um Schäden abzuwenden oder gering zu halten. Insbesondere ist der Reisekunde verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder der Wüstenperle mitzuteilen. Unterlässt der Reisekunde schuldhaft die Anzeige eines Mangels, so entsteht kein Anspruch auf Minderung.
10. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot
10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Durchführung der Reise (§§ 651c bis 651 f BGB) muss der Reisekunde innerhalb eines Monats nach vertraglicher Beendigung der Reise bei Wüstenperle geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisekunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Die Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen nach Art, Umfang und Umfang detailliert beschreiben, damit Wüstenperle die einzelnen Bestandteile prüfen kann.
10.2. Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1. Der Kunde informiert sich vor Reiseantritt über die Bestimmungen der Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren Änderungen.
11.2. Wüstenperle haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und Erteilung der erforderlichen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Wüstenperle mit der Beschaffung beauftragt hat.
11.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Sämtliche Nachteile, insbesondere die Zahlung von Stornokosten, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Regelungen ergeben, gehen zu seinen Lasten.
12. Gerichtsstand
12.1. Der Gerichtsstand von Wüstenperle ist der Geschäftssitz in Marokko.
12.2. Für Klagen von Wüstenperle gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Marokko haben, oder gegen Personen, die nach Vertragsschluss einen solchen haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Wüstenperle maßgebend.
13. Sonstige Bestimmungen
13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen zur Folge.
13.2. Der Stand dieser Reisebedingungen ist August 2007.